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Schustergasse: Berechtigungsscheine können ab sofort beantragt werden

Veröffentlicht: 12.10.2026

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Einfahrt in die Schustergasse an Schultagen von 7:30 bis 16:30 Uhr nur noch für den Lieferverkehr und mit gültigem Berechtigungsschein zulässig sein.

Berechtigungsscheine können ab sofort beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier.

Ein Berechtigungsschein wird ausschließlich erteilt, wenn während der beschränkten Zeiten eine notwendige Zufahrt mit dem Fahrzeug zu einer Adresse im betroffenen Bereich besteht und diese nicht auf andere zumutbare Weise erreichbar ist.

Allein der Besuch, die Beschäftigung oder die Mitgliedschaft in einer dort ansässigen Einrichtung oder einem Verein berechtigt nicht zur Ausstellung eines Berechtigungsscheins.

Das Antragsformular und weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Marktes Heroldsberg unter „Antrag Berechtigungsschein“.

Der ausgefüllte Antrag kann per E-Mail an a.grendi@heroldsberg.de gesendet werden.

Bei Fragen zur Berechtigung, insbesondere von Vereinen und Einrichtungen, steht Ihnen der Fachbereich Technik und Versorgung unter 0911 / 51857-38 gerne zur Verfügung.

Markt Heroldsberg
-Fachbereich Technik und Versorgung-

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